Einsatz von Google Analytics nicht mit deutschem Recht vereinbar?

Bild von Michael Schratz

(Quelle: Youtube)

Wie Die Zeit in diesem Artikel berichtet, haben deutsche Datenschützer derzeit den Dienst Google Analytics im Visier. Insbesondere die Verarbeitung der kompletten IP-Adresse, in Verbindung mit weiteren Daten aus dem Unternehmen (Google Mail usw.) und der in den Nutzungsbedingungen erwähnten, möglichen Weitergabe an Dritte stößt auf juristische Skepsis, da die Weitergabe ohne Einwilligung nach Ansicht des Stuttgarter Anwaltes Carsten Ulbricht dem Paragrafen 16, Absatz 3 Telemediengesetz widerspricht. Bleibt abzuwarten, was der Düsseldorfer Kreis als Forderungskatalog entwirft. Für Webseitenbetreiber bleibt es spannend, und es stehen genug Alternativen zu Google Analytics zur Verfügung.

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