Krieg der Welten - Journalisten und Fotografen gegen Blogger - nun bin ich dran

(Idee geklaut von spreeblick.com - der sie von nomnomnom geklaut hat)

Die gegenseitige Abmahnerei treibt im Internet bisweilen seltsame Blüten, sehr zur Freude einer einzigen Gilde  - den Juristen. Diese mündete in eine teils sehr bizarr wirkenden Schlacht von Argumenten, deren in einem Fall ausnahmsweise exemplarisch glimpflicher Ausgang sich auch hier, hier und hier nachlesen lässt. Nun trifft es mich & kogentis.de ebenfalls - oder zumindest fast. Nichtsahnend öffnete ich heute früh gewohnheitsgemäß mein Postfach und entdeckte dieses Schreiben eines Fotografen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, das von mir online gestellte Bild „12345“, vom
0x.x0.200x bei www.aboutpixel.de von Ihrer Homepage zu entfernen.  Die auf dem Foto abgebildete (Person) möchte nicht, dass Ihr Bild im Internet zu sehen ist und muss aus diesem Grunde entfernt werden, da sonst rechtliche Schritte, aufgrund von Verletzung von Persönlichkeitsrechten gegen Sie eingeleitet werden. Ich bitte Sie, die weitere Nutzung ab sofort zu unterlassen.

Es grüßt Sie freundlichst
__________________________

Name des Fotografen und originale Bildbezeichnung wird hier nicht erwähnt
 

Dem Wunsch der (Person) entsprechend entfernte ich natürlich die Bilddatei vom Server. Die Vorgeschichte dürfte wiederum interessant sein für andere Nutzer der Plattform aboutpixel.de (die sich im Übrigen völlig korrekt verhält, wie wir später sehen werden) und anderen Fotocommunities. Auf der besagten Plattform suchte ich im Frühjahr nach einem Teaser und fand ein attraktives Foto mit besagter Frau. In den Nutzungsbedingungen des Uploaders stand, dass lediglich die Bekanntgabe per E-Mail zur öffentlichen Nutzung ausreichen würde. Also schrieb ich am 14.03.09 eine E-Mail, an Herrn Fotografen XY, in der ich die Nutzung auf dieser Seite bekanntgab, worauf keine negative Antwort folgte. Diesen Sachverhalt erläuterte ich nun in einer Antwort auf die obige E-Mail so:

 

Hallo Herr XY,

wer gegen wen in diesem Falle rechtliche Schritte einleiten würde und dabei erfolgreich wäre, sei mal dahingestellt.

Das Bild wurde von mir vorbehaltlich der Sachlage entfernt. Zur Erinnerung, Sie selber haben das Bild online zur Nutzung freigestellt und somit vermutlich gegen die Rechte am persönlichen Bild von der Dame verstoßen bzw. zumindest aktiv ermöglicht und hingenommen. Eine entsprechende E-Mail, die sie selber zitierten, in der die öffentliche Nutzung von mir angekündigt wird, wurde von Ihnen nicht negativ beantwortet. Somit akzeptierten Sie stillschweigend die öffentliche Verwendung.

Beste Grüße

Michael Schratz

 

Ab und zu kommen bei mir doch die drei Zwangssemester Recht durch, die ich mal absolvieren musste. Wie dem auch sei, der Herr XY schien von der E-Mail ein wenig beeindruckt, und so klingelte wenig später mein Handy, Anrufernummer natürlich unterdrückt. Herr XY räumte im Gespräch ein, das Bild ohne Einwilligung der Dame auf der Plattform aboutpixel.de veröffentlicht zu haben und nun Ärger von der Person in Form anwaltlicher Schreiben zu bekommen. Der Anwalt der Dame versuchte bereits, bei aboutpixel.de die Herausgabe der Liste der Downloader zu erwirken, worauf sich aboutpixel.de korrekterweise mit dem Hinweis des Datenschutzes weigerte - an dieser Stelle 1000x Danke an die Betreiber der Plattform. Einige wenige in diesem Land haben anscheinend noch einen geraden Rücken, auch vor den Juristen, die die Abmahnerei als neue Geschäftspraxis missverstanden haben. Mein Glück könnte sein, dass ich die betroffene Datei in meinem Optimierungszwang vom originalen Dateinamen in einen nun nur mir bekannten geändert habe und die gewöhnlich wenig technikaffine Anwaltschaft über die Google-Bildersuche keine Hinweise auf die Existenz der Datei auf meiner Domain bekommen sollte. Mithin also der Hinweis an alle Nutzer von Bildern der Fotocommunities, nur das Freigeben von Bildern durch Uploader scheint euch nicht vor eventuellen rechtlichen Verstrickungen zu bewahren, holt euch das explizite Einverständnis in Form einer schriftlichen Bestätigung, dann könnt ihr zumindest den Uploadern die Schuld eindeutig zuweisen, da ihr mit reinem Gewissen gehandelt habt. Und benennt die Fotos hinsichtlich Dateinamen vorsorglich immer schön kreativ um - ändert am besten noch die Bildformate. ;-)

Falls dennoch einer der betrauten Anwälte des Falles hierher finden sollte, in die Tiefe des unkontrollierbaren und unbeschreiblich schmutzigen Netzes - sei ihm folgendes Zitat von nerdcore ans Herz gelegt: 

Und damit Ihr merkt, dass Euer Geschäftmodell es ist, das Euch sterben läßt. Dass Euer komplettes Rechte-Portfolio in Zeiten einigermaßen frei fließender Information nichts wert ist, weil Euer Recht auf eine Melodie der Furz ist, von dem Ihr lebt.

Aber Fürze stinken und lassen sich schlecht verkaufen.

 

(Zitat von nerdcore - los, mahnt mich schon ab!)

 

Nachtrag - 31.10.09:

An dieser Stelle möchte ich vorsorglich anmerken, daß natürlich die Rechte der abgebildeten (Person) selbstverständlich geachtet und geschützt werden müssen. Ob die gewählten Mittel der (Person) zur Durchsetzung ihrer Rechte im Verhältnis zum "Schaden"  (das Bild wurde zumindest hier im Blog als Teaser mit einer durchgängig positiven Beschreibung verwendet) stehen, müssen andere Instanzen entscheiden.

 

Was darf man also alles nicht:

- fremde Bilder benutzen - mein Fall inklusive

- unter Umständen keine eigenen Bilder von sich selber - wenn nicht selbst erstellt

- Spitznamen anderer Personen nennen - auch wenn diese sie selbst verwenden

- über Firmenlogos negativ schreiben - auch wenn es nur die eigene Meinung ist

- Cartoons einbinden ohne Einwilligung des Autors

- "ein negatives Image der GEZ hervorrufen"

- Journalisten und deren Kolumnen zitieren

- Pressefotos von Personen der Linkspartei verwenden

- Abmahnschreiben veröffentlichen - auch als Adressat

- firmeninterne Memos veröffentlichen

- fremde RSS-Feeds im eigenen Blog nutzen

- Tatzen auf beliebigen Gegenständen - lieber Pfoten weg

- verfälschte Firmenlogos als Satire abbilden

- Wordpress Plugin "Subcribe to comments" in gewerblichen Blogs betreiben

- olympische Ringe und andere eventuell geschützte Symbole abbilden

- Namensnennungen im Zusammenhang mit Kritiken an gewissen Firmen (ja - sehr vage)

- einen Blog nach einem Firmennamen benennen

- im Blog Google AdSense Werbung schalten, ohne Anzeigen zu prüfen (kaum möglich)

- und nochmal Google AdSense und InLink-Werbung

- bei Bewertungen gleichnamige Firmen verwechseln

- einen Link setzen, der als Mitstörerhaftung gelten kann

- einen Link zu Mixen setzen, die Musik von Sony, Warner & Universal enthalten

- Links mit fremden Wortmarken setzen, auch in positiven Kommentaren

- einen Autoren zitieren

 

Eine Liste von standardisierten Abmahnfallen kann man hier nachlesen.

 

... zu guter Letzt noch ein Lied von Nilzenburger - weil es passt:

Trackback URL for this post:

http://kogentis.de/trackback/132

Keine Kommentare verfügbar.

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt. If you have a Gravatar account associated with the e-mail address you provide, it will be used to display your avatar.
CAPTCHA
Diese Frage dient dazu festzustellen, ob Sie ein Mensch sind und um automatisierte SPAM-Beiträge zu verhindern.